Mietrecht | Kündigung nach Mietrückstand
05/06/2020
Mietrecht | Kündigung nach Mietrückstand
Erhalten Mieter wegen eines Rechtsstreits mit dem Sozialamt zunächst nicht die Miete gezahlt, kann der Vermieter wegen aufgelaufener Mietschulden die Wohnung kündigen. Die Mietkündigung ist auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters gerechtfertigt... Mehr…lesen
Erhalten Mieter wegen eines Rechtsstreits mit dem Sozialamt zunächst nicht die Miete gezahlt, kann der Vermieter wegen aufgelaufener Mietschulden die Wohnung kündigen. Die Mietkündigung ist auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters gerechtfertigt... Mehr…lesen
Mietrecht | Kaution: Fällige Ansprüche dürfen im Mietverhältnisses nicht mit der Kaution verrechnet werden
08/05/2020
Mietrecht | Kaution: Fällige Ansprüche dürfen im Mietverhältnisses nicht mit der Kaution verrechnet werden
Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag unwirksam
Vermieter dürfen die Kaution ihres Mieters während des laufenden Mietverhältnisses nicht antasten. .. Mehr…lesen
Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag unwirksam
Vermieter dürfen die Kaution ihres Mieters während des laufenden Mietverhältnisses nicht antasten. .. Mehr…lesen
Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung
06/02/2020
Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung
Stellen Mieter ihre Wohnung Touristen über einen Internet-Marktplatz gegen Geld zur Verfügung, kann dies eine fristlose Mietkündigung begründen... Mehr…lesen
Stellen Mieter ihre Wohnung Touristen über einen Internet-Marktplatz gegen Geld zur Verfügung, kann dies eine fristlose Mietkündigung begründen... Mehr…lesen
Vorkaufsrecht des Mieters: Schadenersatz bei nicht Information über den Wohnungsverkauf
30/01/2020
Vorkaufsrecht des Mieters: Schadenersatz bei nicht Information über den Wohnungsverkauf
Werden Mieter beim Verkauf ihrer Mietwohnung nicht über ihr gesetzliches Vorkaufsrecht informiert, kann der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet sein. Mehr…lesen
Werden Mieter beim Verkauf ihrer Mietwohnung nicht über ihr gesetzliches Vorkaufsrecht informiert, kann der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet sein. Mehr…lesen
Mietrecht | Mietrückstand muss bezahlt werden
28/09/2019
Mietrecht | Mietrückstand muss bezahlt werden
BGH: Heizkostenguthaben schützt nicht immer vor Mietkündigung
Wer einen Mietrückstand von zwei Bruttomieten auflaufen lässt, riskiert die fristlose Mietkündigung. Da können Mieter nach Erhalt der Kündigung auch nicht mehr darauf verweisen, dass sie mit einem Guthaben aus einer Heizkostenabrechnung die Mietrückstände wieder drücken können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 28. September 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 261/15). Die Mietkündigung werde vielmehr erst dann unwirksam, wenn durch „unverzügliche Aufrechnung“ des Guthabens die gesamten Rückstände getilgt werden können.
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin in ihrem vermieteten Haus in Bonn Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und eine zentrale Heizungsanlage einbauen lassen. Bei einem Mieter erhöhte sie daraufhin die Bruttomiete monatlich auf 558,53 Euro.
Dieser akzeptierte die Mieterhöhung nicht. Er zahlte nur einen Teil der geforderten Miete.
Als der Mann nach einiger Zeit mit insgesamt mehr als zwei Brutto-Monatsmieten im Rückstand war, erhielt er die fristlose, hilfsweise ordentlich Kündigung. Die Vermieterin klagte auf Räumung der Wohnung.
Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam. Zwar sehe das Gesetz die Kündigungsmöglichkeit bei einem Mietrückstand von zwei Brutto-Monatsmieten vor. Ihm stehe aber noch ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zu, welches mit der Mietforderung aufgerechnet werden müsse. Damit betrage der Mietrückstand auch nicht mehr zwei Brutto-Monatsmieten, so dass die fristlose Kündigung unwirksam sei, meinte der Mieter.
Der BGH ließ sich in seinem Urteil vom 24. August 2016 auf diese Argumentation jedoch nicht ein. Ein Mieter könne das Recht des Vermieters auf fristlose Kündigung „nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung“ ausschließen“, urteilte der BGH.
Könne der Mieter den Mietrückstand wegen eines Guthabens aus einer Heizkostenabrechnung lediglich verringern, werde die Kündigung damit nicht unwirksam. Dies sei erst der Fall, wenn das Guthaben mit den gesamten Rückständen unverzüglich aufgerechnet werden kann.
Den konkreten Fall verwies der BGH wegen weiterer Tatsachenfeststellungen an das Landgericht Bonn zurück.
Anwalt für Mietrecht - Ackenheil Anwaltskanzlei
http://www.mietrecht-anwalt-mainz.de
info@mietrecht-anwalt-mainz.de
BGH: Heizkostenguthaben schützt nicht immer vor Mietkündigung
Wer einen Mietrückstand von zwei Bruttomieten auflaufen lässt, riskiert die fristlose Mietkündigung. Da können Mieter nach Erhalt der Kündigung auch nicht mehr darauf verweisen, dass sie mit einem Guthaben aus einer Heizkostenabrechnung die Mietrückstände wieder drücken können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 28. September 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 261/15). Die Mietkündigung werde vielmehr erst dann unwirksam, wenn durch „unverzügliche Aufrechnung“ des Guthabens die gesamten Rückstände getilgt werden können.
Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin in ihrem vermieteten Haus in Bonn Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und eine zentrale Heizungsanlage einbauen lassen. Bei einem Mieter erhöhte sie daraufhin die Bruttomiete monatlich auf 558,53 Euro.
Dieser akzeptierte die Mieterhöhung nicht. Er zahlte nur einen Teil der geforderten Miete.
Als der Mann nach einiger Zeit mit insgesamt mehr als zwei Brutto-Monatsmieten im Rückstand war, erhielt er die fristlose, hilfsweise ordentlich Kündigung. Die Vermieterin klagte auf Räumung der Wohnung.
Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam. Zwar sehe das Gesetz die Kündigungsmöglichkeit bei einem Mietrückstand von zwei Brutto-Monatsmieten vor. Ihm stehe aber noch ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zu, welches mit der Mietforderung aufgerechnet werden müsse. Damit betrage der Mietrückstand auch nicht mehr zwei Brutto-Monatsmieten, so dass die fristlose Kündigung unwirksam sei, meinte der Mieter.
Der BGH ließ sich in seinem Urteil vom 24. August 2016 auf diese Argumentation jedoch nicht ein. Ein Mieter könne das Recht des Vermieters auf fristlose Kündigung „nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung“ ausschließen“, urteilte der BGH.
Könne der Mieter den Mietrückstand wegen eines Guthabens aus einer Heizkostenabrechnung lediglich verringern, werde die Kündigung damit nicht unwirksam. Dies sei erst der Fall, wenn das Guthaben mit den gesamten Rückständen unverzüglich aufgerechnet werden kann.
Den konkreten Fall verwies der BGH wegen weiterer Tatsachenfeststellungen an das Landgericht Bonn zurück.
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Mietrecht | Mieter dürfen rauchen
01/06/2019
Mietrecht | Mieter dürfen rauchen – aber nicht rücksichtslos sein:
Raucher dürfen in ihren eigenen Wohnung ihrer Sucht und Leidenschaft nachgehen. Rauchende Mieter müssen sich aber bemühen... Mehr…lesen
Raucher dürfen in ihren eigenen Wohnung ihrer Sucht und Leidenschaft nachgehen. Rauchende Mieter müssen sich aber bemühen... Mehr…lesen
Mietrecht | Eigenbedarfskündigung
08/05/2019
Mietrecht | Eigenbedarfskündigung
Kündigt ein Vermieter wegen des Einzugs seiner Tochter und deren Lebensgefährten eine vermietete Wohnung, muss die Eigenbedarfskündigung nur den Namen der begünstigten Familienangehörigen enthalten...
Mehr…lesen
Kündigt ein Vermieter wegen des Einzugs seiner Tochter und deren Lebensgefährten eine vermietete Wohnung, muss die Eigenbedarfskündigung nur den Namen der begünstigten Familienangehörigen enthalten...
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Mietrecht | Instandhaltungspflicht des Mieters verjähren nach 6 Monaten
13/03/2019
Mietrecht: Instandhaltungspflichten des Mieters verjähren nach 6 Monaten
Die nur 6 monatige Verjährungsfrist bei Mietsachen gilt auch für vom Mieter übernommene aber nicht erfüllte Instandhaltungspflichten. ... Mehr…lesen
Die nur 6 monatige Verjährungsfrist bei Mietsachen gilt auch für vom Mieter übernommene aber nicht erfüllte Instandhaltungspflichten. ... Mehr…lesen
Mietrecht | Untervermietungserlaubnis | Untermiete
10/02/2019
Mietrecht | Untervermietungserlaubnis | Untermiete : Finanzieller Engpass kann Untervermietungserlaubnis begründen
Amtsgericht München: Vermieter darf nicht auf Auszug drängen
Geraten Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, können sie vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen. ... Mehr…lesen
Amtsgericht München: Vermieter darf nicht auf Auszug drängen
Geraten Mieter in Zahlungsschwierigkeiten, können sie vom Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen. ... Mehr…lesen
Mieter darf auf Balkon Markise anbringen | Sonnenschutz
04/02/2019
Mieter darf auf Balkon Markise anbringen | Sonnenschutz
Amtsgericht München: Schutz vor Sonne „sozial üblich“
Zum Schutz vor starken Sonnenstrahlen auf dem Balkon müssen sich Mieter nicht mit einem Sonnenschirm begnügen. Um den Balkon ohne Einschränkungen nutzen zu können, muss der Vermieter dem Einbau einer Markise zustimmen,... Mehr…lesen
Amtsgericht München: Schutz vor Sonne „sozial üblich“
Zum Schutz vor starken Sonnenstrahlen auf dem Balkon müssen sich Mieter nicht mit einem Sonnenschirm begnügen. Um den Balkon ohne Einschränkungen nutzen zu können, muss der Vermieter dem Einbau einer Markise zustimmen,... Mehr…lesen
Mietrecht: Beleidigungen Gewalt durch Mieter Kündigung
16/01/2019
Mietrecht: Beleidigungen und Gewalt durch Mieter und die Möglichkeiten einer Kündigung durch den Vermieter
Belästigt ein Mieter andere Hausbewohner durch nächtlichen Lärm und beschimpft diese auf das Übelste, so ist der Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt; eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich... Mehr…lesen
Belästigt ein Mieter andere Hausbewohner durch nächtlichen Lärm und beschimpft diese auf das Übelste, so ist der Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt; eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich... Mehr…lesen