Mietrechtler

Mietvertrag: mitunterschriebener Mietvertrag für zur Haftung für Strom und Gas

Mietvertrag: mitunterschriebener Mietvertrag für zur Haftung für Strom und Gas

Wer einen Mietvertrag mit unterschreibt, haftet in jedem Fall auch für stillschweigend entnommenen Strom und Gas. Das gilt selbst dann, wenn man gar nicht mit in der Wohnung wohnt... Mehr…lesen

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