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Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung

Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung
Stellen Mieter ihre Wohnung Touristen über einen Internet-Marktplatz gegen Geld zur Verfügung, kann dies eine fristlose Mietkündigung begründen. Dies hat das Landgericht Berlin in zwei am Freitag, 06.02.2015, bekanntgegebenen Beschlüssen entschieden (Az.: 67 T 29/15 und 67 S 360/14). Es wies damit einen Mieter in die Schranken, der trotz Abmahnung seines Vermieters seine Wohnung über das Internetportal „airbnb“ an Touristen vermietete. Mit seinem Internet-Portal stellt airbnb den Kontakt zwischen Gastgeber und Tourist her. Einigen sich diese auf einen Preis, erhält airbnb davon einen Teil. Nach Angaben des Unternehmens werden weltweit Wohnungen in über 34.000 Städten und 190 Ländern zur Vermittlung angeboten.Im konkreten Fall stellte das Landgericht in seinen Entscheidungen vom 3. Februar 2015 und dem 18. November 2014 klar, dass ein Mieter sich aber vertragswidrig verhält, wenn er ohne Erlaubnis des Vermieters seine Wohnung gegen Entgelt an Touristen vergibt. Biete der Mieter trotz vorheriger Abmahnung des Vermieters die Wohnung weiter auf airbnb an, berechtige dies zur fristlosen Kündigung.

Anwalt für Mietrecht - Ackenheil Anwaltskanzlei
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