Mietrechtler

Mietrecht | Kündigung nach Mietrückstand

Mietrecht | Kündigung nach Mietrückstand
Erhalten Mieter wegen eines Rechtsstreits mit dem Sozialamt zunächst nicht die Miete gezahlt, kann der Vermieter wegen aufgelaufener Mietschulden die Wohnung kündigen. Die Mietkündigung ist auch bei unverschuldeter Geldnot des Mieters gerechtfertigt... Mehr…lesen

Mietrecht | Kaution: Fällige Ansprüche dürfen im Mietverhältnisses nicht mit der Kaution verrechnet werden

Mietrecht | Kaution: Fällige Ansprüche dürfen im Mietverhältnisses nicht mit der Kaution verrechnet werden
Zusatzvereinbarungen im Mietvertrag unwirksam

Vermieter dürfen die Kaution ihres Mieters während des laufenden Mietverhältnisses nicht antasten. .. Mehr…lesen

Mietrecht | Ferienwohnungen im Wohngebiet

Mietrecht | Ferienwohnungen im Wohngebiet
- Ist rücksichtslos gegenüber Nachbarn - VG Berlin: Genehmigung daher nur im Ausnahmefall
Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet verstoßen wegen ihrer gewerblichen Nutzung regelmäßig gegen das Gebot der Rücksichtnahme.... Mehr…lesen

Mietrecht | Beleidigung durch Mieter - fristlose Kündigung

Mietrecht: Beleidigung durch Mieter - fristlose Kündigung
Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter mit den Worten „Sie sind ein Schwein“, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung der Wohnung... Mehr…lesen

Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung

Mietrecht | Mietwohnung statt Hotel anbieten begründet Kündigung
Stellen Mieter ihre Wohnung Touristen über einen Internet-Marktplatz gegen Geld zur Verfügung, kann dies eine fristlose Mietkündigung begründen... Mehr…lesen

Vorkaufsrecht des Mieters: Schadenersatz bei nicht Information über den Wohnungsverkauf

Vorkaufsrecht des Mieters: Schadenersatz bei nicht Information über den Wohnungsverkauf
Werden Mieter beim Verkauf ihrer Mietwohnung nicht über ihr gesetzliches Vorkaufsrecht informiert, kann der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet sein. Mehr…lesen

Eigentumswohnung / Eigentümergemeinschaft muss Sanierungsarbeiten sofort angehen wenn:

Eigentumswohnung / Eigentümergemeinschaft muss Sanierungsarbeiten sofort angehen wenn:
In einem Haus mit Eigentumswohnungen können Eigentümer die Zustimmung der weiteren Eigentümer zu dringend notwendigen Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum verlangen... Mehr…lesen

Mietrecht | Mietrückstand muss bezahlt werden

Mietrecht | Mietrückstand muss bezahlt werden
BGH: Heizkostenguthaben schützt nicht immer vor Mietkündigung

Wer einen Mietrückstand von zwei Bruttomieten auflaufen lässt, riskiert die fristlose Mietkündigung. Da können Mieter nach Erhalt der Kündigung auch nicht mehr darauf verweisen, dass sie mit einem Guthaben aus einer Heizkostenabrechnung die Mietrückstände wieder drücken können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 28. September 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 261/15). Die Mietkündigung werde vielmehr erst dann unwirksam, wenn durch „unverzügliche Aufrechnung“ des Guthabens die gesamten Rückstände getilgt werden können.

Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin in ihrem vermieteten Haus in Bonn Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und eine zentrale Heizungsanlage einbauen lassen. Bei einem Mieter erhöhte sie daraufhin die Bruttomiete monatlich auf 558,53 Euro.

Dieser akzeptierte die Mieterhöhung nicht. Er zahlte nur einen Teil der geforderten Miete.

Als der Mann nach einiger Zeit mit insgesamt mehr als zwei Brutto-Monatsmieten im Rückstand war, erhielt er die fristlose, hilfsweise ordentlich Kündigung. Die Vermieterin klagte auf Räumung der Wohnung.

Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam. Zwar sehe das Gesetz die Kündigungsmöglichkeit bei einem Mietrückstand von zwei Brutto-Monatsmieten vor. Ihm stehe aber noch ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zu, welches mit der Mietforderung aufgerechnet werden müsse. Damit betrage der Mietrückstand auch nicht mehr zwei Brutto-Monatsmieten, so dass die fristlose Kündigung unwirksam sei, meinte der Mieter.

Der BGH ließ sich in seinem Urteil vom 24. August 2016 auf diese Argumentation jedoch nicht ein. Ein Mieter könne das Recht des Vermieters auf fristlose Kündigung „nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstandes vor Zugang der Kündigung“ ausschließen“, urteilte der BGH.

Könne der Mieter den Mietrückstand wegen eines Guthabens aus einer Heizkostenabrechnung lediglich verringern, werde die Kündigung damit nicht unwirksam. Dies sei erst der Fall, wenn das Guthaben mit den gesamten Rückständen unverzüglich aufgerechnet werden kann.

Den konkreten Fall verwies der BGH wegen weiterer Tatsachenfeststellungen an das Landgericht Bonn zurück.
Anwalt für Mietrecht - Ackenheil Anwaltskanzlei
http://www.mietrecht-anwalt-mainz.de
info@mietrecht-anwalt-mainz.de

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.