Mietrechtler

Mietrecht: Beleidigungen Gewalt durch Mieter Kündigung

Mietrecht: Beleidigungen und Gewalt durch Mieter und die Möglichkeiten einer Kündigung durch den Vermieter
Belästigt ein Mieter andere Hausbewohner durch nächtlichen Lärm und beschimpft diese auf das Übelste, so ist der Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt; eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich.( LG Coburg, Beschluss vom 17. November 2008, Az: 32 S 85/08 )Faustschläge und schwerwiegende Beleidigungen rechtfertigen eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters.( LG Berlin, vom 26.06.2008, Az: 67 S 337/07 )Beleidigungen und Tätlichkeiten berechtigen nicht nur zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, sondern führen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen auch dazu, dass eine Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO nicht zu gewähren sein kann, insbesondere wenn die Gefahr weiterer Gewalttätigkeiten durch den gekündigten Mieter besteht.(AG Brühl, Urteil vom 21.12.2007, Az: 22 C 433/07)

Anwalt für Mietrecht - Ackenheil Anwaltskanzlei
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